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Maut

Die Mautpflicht gilt für Lkw ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 Tonnen grundsätzlich auf allen Bundesautobahnen (BAB), einschließlich Rastanlagen und beginnt mit der Auffahrt auf die Autobahn.

Das mautpflichtige Straßennetz ist unterteilt in Knotenpunkte und Strecken. Ein Knotenpunkt kann eine Auf- und/oder Abfahrtstelle der Bundesautobahn (BAB), ein Autobahndreieck, ein Autobahnkreuz, eine Bundesgrenze sowie Anfangs- bzw. Endpunkt einer BAB sein. Der maßgebliche Referenzpunkt zur Längenberechnung befindet sich in der Regel am Kreuzungspunkt der BAB mit der dort angeschlossenen untergeordneten Straße. Sinngemäß gilt diese Definition auch bei Autobahndreiecken und -kreuzen. Zwei aufeinanderfolgende Knotenpunkte begrenzen eine Tarifstrecke. Die Länge der Strecke wird als Tariflänge definiert. Sie entspricht der vermessenen Länge, die auf 100 Meter kaufmännisch gerundet wurde.
Hier kann die Mauttabelle auf der offiziellen Seite der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) nachgelesen werden >>Mauttabelle<<. Diese wurde von der BASt im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) erstellt. Sie beruht auf Daten, die durch die Auftragsverwaltungen der 16 Bundesländer für diesen Zweck zur Verfügung gestellt werden.

Die Höhe der Maut richtet sich nach der Schadstoffklasse, der Achszahl des Lkw und der Länge der mautpflichtigen Strecke. Die einzelnen Schadstoffklassen gemäß Mauthöhen-verordnung und die Mautsätze pro Kilometer können auf der Seite von >>Toll-Collect<< nachgelesen werden.

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) stellt auch einen >>Bußgeldkatalog<< für maut-spezifische Tatbestände zur Verfügung, welcher das Autobahnmautgesetz behandelt und ab wann, für wen und in welcher Höhe mit einem Bußgeld zu rechnen ist.